§ 1. Gegenstand der Bedingungen

    - 1.1 Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Inanspruchnahme der Dienste des Anbieters durch Nutzer mit/ohne eigener Zugangsberechtigung (im folgenden "Nutzer" genannt).

    - 1.2 Der Anbieter räumt den Nutzern nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen ein einfaches Nutzungsrecht an den vom Anbieter gebotenen Diensten in dem jeweils verfügbaren Umfang ein. Ein Anspruch der Nutzer auf Bereitstellung eines bestimmten Dienstes oder einer bestimmten Nutzungsweise besteht nicht. Der Anbieter behält sich das Recht vor, die angebotenen Dienste einschließlich der von Nutzern erstellten Inhalte ganz oder teilweise zu ändern, einzuschränken, einzustellen oder einzelne Nutzer vom Zugang auszuschließen. Einer gesonderten Begründung bedarf es nicht.

    - 1.3 Der Nutzer verpflichtet sich gegenüber dem Anbieter, bei der Nutzung der angebotenen Dienste geltendes Recht einzuhalten.

    - 1.4 Die Nutzung von angebotenen Diensten ist ausschließlich zu privaten Zwecken zulässig. Eine gewerbliche Nutzung ist ohne Rücksicht auf deren Art und Weise verboten. Dies gilt auch dann, wenn die Nutzung der angebotenen Dienste nur einen Teil der gewerblichen Tätigkeit darstellt, z. B. die Verwendung des musicsun- Internetverzeichnis zur Zusammenstellung von Informationen zu Zwecken kommerzieller Verwertung (Verkauf, Vermietung o. ä.). Auf Anfrage prüft musicsun gerne die Möglichkeit einer besonderen Gestattung.

    - 1.5 Es ist insbesondere untersagt, fremde Webseiten, Dienstleistungen und Produkte in jedweder Form ohne vorherigen Abschluss eines Werbevertrages auf den musicsun-Diensten zu bewerben. Die Verwendung von Inhalten der musicsun-Dienste außerhalb dieser Dienste, insbesondere das automatische Auslesen ("Parsen") zum Zwecke der Veröffentlichung im Rahmen anderer Medien (andere Internetangebote, Druckerzeugnisse etc.) oder der Zugriff auf die musicsun-Dienste über ein Skript, ist untersagt. Dies gilt entsprechend für die Darstellung der musicsun-Dienste innerhalb anderer Internetangebote, z. B. durch Frames, Deep-Links.

    - 1.6 Vollständig untersagt ist das Setzen von Hyperlinks auf einen musicsun-Dienst von Seiten, die sittlich anstößig, gewaltverherrlichend, rassistisch und/oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind oder die Äußerungen enthalten, die geeignet sind, das Ansehen von musicsun und ihrer Partner zu schädigen.

    § 2. Standardleistungen

    Der Anbieter stellt Kontaktseiten zur Verfügung, auf denen der Nutzer Anzeigen (sortiert nach Sachgebieten) gegen Bezahlung einstellen kann. Der Anbieter ermöglicht es auch, auf seinen Seiten Links anzubringen, die auf die Internetseite des jeweiligen Nutzers führt. Der Anbieter distanziert sich allerdings von den Inhalten der verlinkten Homepages, da er keinerlei Einfluss auf die Gestaltung oder den Inhalt der gelinkten Seiten hat. Der Anbieter ermöglicht es dem Nutzer eine private oder geschäftliche Homepage, nämlich die elektronische Veröffentlichung einer oder mehrerer Seiten mit Text, Fotos und Grafiken im Internet zu bewerben.

    - 2.1 Zugang Der Zugang zum Anbieter erfolgt mit den Übertragungsgeschwindigkeiten, die das Telefonnetz / ISDN / DSL gemäß dem jeweiligen allgemeingültigen Stand der Technik zulässt.

    - 2.2 Persönliches Kennwort/Keyword/Account

    - 2.2.1 Der Zugang zum Anbieter wird im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten durch die Zugangsberechtigung (Zugangskennung, Teilnehmer- und Mitbenutzernummer, Keyword ermöglicht.

    § 3. Pflichten und Obliegenheiten der Nutzer

    Der Nutzer ist insbesondere verpflichtet:
    - 3.1 Die vereinbarten Preise entsprechend der Preisliste fristgerecht zu zahlen. Für jeden nicht eingelösten Scheck oder jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Nutzer dem Anbieter die entstandenen Kosten im vollen Umfang zu erstatten, soweit er das kostenauslösende Ereignis zu vertreten hat.

    - 3.2 Die Zugangskennung und/oder das persönliche Kennwort/Keyword vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren.

    - 3.3 Den Dienst des Anbieter nicht missbräuchlich zu nutzen.

    - 3.4 Besondere Pflichten der Homepagebesitzer-/einrichter

    - 3.4.1 Es besteht eine Impressumspflicht für geschäftliche und private Homepages. Dieses Impressum muss die Anschrift des Anschlussinhabers enthalten und ist für alle Besucher sichtbar.

    - 3.4.2 Inhaltliche Beschränkungen:
    Vollständig untersagt ist das Setzen von Hyperlinks auf einen musicsun-Dienst von Seiten, die sittlich anstößig, gewaltverherrlichend, rassistisch und/oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind oder die Äußerungen enthalten, die geeignet sind, das Ansehen von musicsun und ihrer Partner zu schädigen.

    - 3.4.3 Bei Inhalten, die unter das Gesetz zum Schutz vor jugendgefährdenden Schriften fallen oder offensichtlich geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen, ist durch technische Vorkehrungen oder in sonstiger geeigneter Weise Vorsorge zu treffen, dass die Übermittlung an oder Kenntnisnahme durch nicht volljährige Nutzer ausgeschlossen ist.

    - 3.4.4 Die nationalen und internationalen Urheberrechte sind zu beachten.

    - 3.4.5 Bei schweren oder wiederholten Verstößen gegen die in den Abschnitten 3.4.3 bis 3.4.4 aufgeführten Pflichten ist der Anbieter berechtigt, die Homepage (Account) unverzüglich unter Ausschluss von eventuellen Schadensersatzansprüchen des Anschlussinhabers/-nutzers zu sperren. Er ist gegebenenfalls verpflichtet, den Vorgang bei der Staatsanwaltschaft anzuzeigen (Strafanzeige), insbesondere bei Verstößen gegen die Punkte 3.4.2 und 3.4.3.

    - 3.4.6 Es ist auf der Suchmaschine des Anbieter verboten, Seiten einzutragen, die lediglich der Schädigung des Anbieter und/oder anderer Nutzer gerichtet sind.

    - 3.5 Haftung des Anschlussinhabers Jeder Nutzer ist verantwortlich für die Inhalte der von seinem Anschluss in das Internet eingestellten Homepage. Er verpflichtet sich, den Anbieter von Ansprüchen Dritter freizustellen.

    - 3.5.1 Alle vom Anbieter angebotenen Dienste unterliegen einem virtuellen Hausrecht. Auf dieser Grundlage ist der Anbieter berechtigt, ohne Vorwarnung oder Begründung vom Nutzer erstellte Inhalte zu entfernen, Nutzer auf Zeit oder dauerhaft zu sperren oder deren Zugang einzuschränken.

    § 4. Nutzung durch Dritte

    Der Nutzer hat auch die Preise zu zahlen, die durch Mitbenutzer oder unbefugte Nutzung seiner Zugangskennung entstanden sind, es sei denn, dass er nachweisen kann, dass er diese Nutzung nicht zu vertreten hat.

    § 5. Zahlungsbedingungen

    - 5.1 Die Preise sind, beginnend mit dem Tag der Verschaffung der Zugangsmöglichkeit durch den Nutzer, für den Rest des Monats anteilig, zu zahlen. Danach sind die Preise jährlich im Voraus zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig. Ist der Preis für Teile des Kalendermonats zu berechnen, so wird dieser für jeden Tag mit 1/30 des jährlichen Preises berechnet. Ein voller jährlicher Preis wird berechnet, wenn der Nutzer das Vertragsverhältnis vor Ablauf von 30 Kalendertagen kündigt.

    - 5.2 Der Rechnungsbetrag ist auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen, und zwar muss er spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung gutgeschrieben sein oder es muss bei der zuständigen Buchungsstelle ein Scheck in Höhe des Rechnungsbetrages eingegangen sein.

    § 6. Einwendungen

    Einwendungen gegen die Anordnung kostenloser Links auf der von dem Anbieter betriebenen Internetseite sind ausgeschlossen. Im Übrigen ist der Anbieter berechtigt, bezahlte Links anders anzuordnen, soweit Beeinträchtigungen der Interessen des Nutzers nicht zu erwarten sind.

    § 7. Verzug

    - 7.1 Bei Zahlungsverzug des Nutzers ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zum Anbieter auf Kosten des Nutzers zu sperren. Der Nutzer bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Preise zu zahlen.

    - 7.2 Kommt der Nutzer für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Preise bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Preise oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt mit der Bezahlung der Preise in Höhe eines Betrages, der das monatliche Grundentgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug, so kann der Anbieter das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

    - 7.3 Die Geltendmachung weiterer bzw. anderer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt dem Anbieter vorbehalten.

    - 7.4 Gerät der Anbieter mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Nutzer ist nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Anbieter eine von ihm gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält, die mindestens zehn Arbeitstage betragen muss.

    § 8. Kündigung

    Das Vertragsverhältnis ist für beide Vertragspartner zum Schluss einer jeden Vertragslaufzeit kündbar. Die Kündigung muss dem Anbieter oder dem Nutzer mindestens 6 Wochen vor dem Ende der Vertragslaufzeit, zu der sie wirksam werden soll, schriftlich zugehen.

    § 9. Sonstige Bedingungen

    - 9.1 Der Nutzer kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung dem Anbieter auf einen Dritten übertragen.

    - 9.2 Wenn in diesen AGB die Schriftform vorgesehen ist, so entspricht auch die Versendung einer E-Mail dieser Schriftform, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt wurde.

    - 9.3 Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt deutsches Recht.

    - 9.4 Sofern der Nutzer Kaufmann ist, wird Mettmann als Gerichtsstand vereinbart.

    - 9.5 Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder abtrennbarer Teile der unwirksamen Klausel unberührt. Anstelle der unwirksamen gilt eine andere Regelung als vereinbart, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem Zweck der unwirksamen Regelung unter Berücksichtigung der Interessen der Beteiligten am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.

    - 9.6 Der Anbieter behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen sowie weitere Bedingungen und Hinweise, die die Nutzung der musicsun-Dienste regeln, zu ändern und zu ergänzen.

    Stand: November 2005


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